Im Zuge der Interessentensuche Liegenschaftsverkauf Wildungsmauer wurden Fragen gestellt. Mit gegenständlicher Fragenbeantwortung werden Fragen beantwortet, welche seit Veröffentlichung gegenständlicher Interessentensuche am 27.06.2022 bis zum 15.09.2022 eingegangen sind. Sollte eine gestellte Frage durch untenstehende Fragenbeantwortung nicht beantwortet werden, wurde diese Frage nicht dem Punkt 5 der Interessentenmappe „Bedingungen für die Interessentensuche“ entsprechend gestellt (anonym, ausschließlich über die viadonau-Website, Bestätigung über Bestätigungslink).

Besteht das Nutzungsverbot aus Gründen der Statik/Gefahr?

Wir verweisen bezüglich Zustand des Gebäudes und Nutzungsverbot auf die Informationsmappe samt Geotechnischem Gutachten (Punkt 11.2) und Bescheid betreffend Nutzungsverbot (Punkt 11.5).

Gibt es ein Wertermittlungsgutachten?

Ein Mindestverkaufspreis wird nicht bekanntgegeben. Unter dem gemeinen Wert der Liegenschaft wird nicht verkauft. Gemäß Punkt 5.3 der Informationsmappe wird der erfolgreiche Interessent nach dem höchsten Preis ermittelt. Der Verkäufer behält sich vor, mit den Bietern der 5 bestgereihten Angebote in Form einer Auktion in Verhandlung zu treten, um auf diesem Wege eine Bestpreisermittlung durchzuführen.

Liegt das Grundstück im Hochwassergebiet?

Wir verweisen auf die unverbindlichen Angaben unter Punkt 3.6 der Informationsmappe. Das verkaufsgegenständliche Grundstück liegt teilweise in einem Hochwasser-Abflussbereich.

Kann man telefonisch Fragen stellen?

Nein, wir verweisen auf Punkt 5 der Interessentenmappe. Fragen können ausschließlich über das Online-Formular der viadonau-Website gestellt werden. Fragen, die nicht anonymisiert abgegeben oder nicht über den Bestätigungslink bestätigt wurden, werden nicht beantwortet.

Gibt es weitere Infos/ein Exposé?

Wir verweisen auf die Ausführungen in der Informationsmappe samt Anhang (Musterkaufvertrag, Gutachten, Fotos, etc.) und die unter Punkt 3.3 erwähnte Möglichkeit zur Besichtigung der Liegenschaft bzw. die unter Punkt 5 erwähnte Möglichkeit, online Fragen zu stellen.

Kann vor Ort besichtigt werden?

Ja, wir verweisen auf Punkt 3.3 der Informationsmappe, wonach Besichtigungen nur in Begleitung eines Vertreters des Verkäufers und nur nach telefonischer Voranmeldung möglich sind.

Wie weit wird der Hafen der Schifffahrtsaufsicht Wildungsmauer weiter genutzt?

Wir gehen davon aus, dass sich die Anfrage auf den nordwestlich, stromaufwärts der Verkaufsfläche gelegenen Hafen der Schifffahrtsaufsicht Wildungsmauer (Grundstück 533/1 der EZ 195 KG Wildungsmauer) bezieht: Es handelt sich um einen ausschließlich behördlich genutzten Hafen, welcher von der Schifffahrtsaufsicht und vereinzelt von viadonau für Erhaltungsarbeiten, jeweils zu öffentlichen Zwecken, genutzt wird. Der Hafen soll weiterhin bestehen bleiben und nach derzeitigem Stand wie bisher genutzt werden. 

Besteht eine Möglichkeit zur Verbriefung eines (Mit)benutzungsrechts?

Da der Hafen wie oben umschrieben genutzt wird, besteht keine Möglichkeit zur Verbriefung eines Mitbenutzungsrechts.