Bei Wegen unmittelbar am Flussufer handelt es sich meist um sogenannte Treppelwege. Wenngleich die Befahrung solcher Uferbegleitwege vorwiegend zum Zweck der Schifffahrt erlaubt ist, kann von viadonau unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondergenehmigung („Treppelwegsbefahrungsbewilligung“) für eine Befahrung erteilt werden. Auf Treppelwegen gilt die WVO.
 

Antragsformular zur Treppelwegnutzung

Hier können Sie einen Antrag für eine Befahrungsbewilligung stellen:
 

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