Erklärung zur Barrierefreiheit

Die via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website / www.viadonau.org

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Die Website erreicht generell einen sehr hohen Level der Barrierefreiheit und wurde mit dem WACA-Silber-Zertifikat ausgezeichnet (https://waca.at/zertifikate).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht sehr häufige und weniger relevante Problemstellungen bei einigen wenigen Test-Samples in Richtung Tastaturbedienbarkeit, Fokus Sichtbarkeit, Label Beschriftung.

Unverhältnismäßige Belastung

  • ggf. Video Untertitel und Transkripte von extern eingebundenen Videos
  • ggf. ältere PDF Dokumente wie Jahresberichte aus den Vorjahren
  • zusätzliche Informationsmodule, z.B. Pegelanzeigen – diese können technisch, aufgrund ihrer ständigen Veränderungen, nicht barrierefrei umgesetzt werden
  • Interaktive Karten

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • ggf. Inhalte von Dritten welche nicht im Einflussbereich der Viadonau liegen z.B. extern eingespielte Inhalte wie Pegelstandsanzeigen oder Schleusenaktivitäten
  • ggf. ältere PDF Dokumente wie Jahresabschlüsse der Vorjahre, die von externen Wirtschaftsprüfern stammen
  • siehe Geltende Fassung § 2 (3) vor allem a) b) d) e) j)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 19.08.2020 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT
Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung einer externen Beraterfirma von 13 bis 15 Samples der Website www.viadonau.org (15.5.2019, PDF 43 Seiten und 11.12.2019, PDF 23 Seiten, WACA Zertifikats Audit Bericht vom 5.3.2020, PDF 9 Seiten)
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden, per Mail an:

Ing. Cornelia Lang BA MA
cornelia.lang[at]viadonau.org

Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren