Presseinformation, Sicherheit

Auf dem Abschnitt zwischen Wien und Bratislava bildet die Donau auf rund 7,5 Kilometern die Staatsgrenze zwischen Österreich und Slowakei. In der Vergangenheit wurden entlang der Grenzstrecke Erhaltung und Kennzeichnung des Fahrwassers abwechselnd von beiden Staaten durchgeführt. 2025 brachte die österreichische Seite in der Österreichisch-Slowakischen Grenzgewässerkommission einen Vorschlag zur Neuregelung der Zuständigkeiten für Erhaltungsbaggerungen und für die Kennzeichnung des Fahrwassers (schwimmende Fahrwasserzeichen) in der Grenzstrecke ein, welcher im Rahmen der 33. Tagung der Grenzgewässerkommission genehmigt wurde.

österreichischer und slowakischer Bojenleger auf Donau

Bojen-Legen in direkter Nachbarschaft. Im Vordergrund die viadonau-Profis, im Hintergrund ihre slowakischen Kollegen, Foto: © viadonau

Die Neuregelung soll die Planung und die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen zukünftig effizienter gestalten und so für Schifffahrtstreibende auf dem gemeinsamen österreichisch-slowakischen Wasserstraßenabschnitt durchgehend gute infrastrukturelle Bedingungen gewährleisten. Durch eine enge Abstimmung in der Arbeitsgruppe für Technik, Schifffahrt und Abrechnung der Grenzgewässerkommission wurde sichergestellt, dass sowohl die Interessen der Republik Österreich als auch jene der Slowakischen Republik ausreichend gewahrt bleiben. Für die wasserseitigen Erhaltungsarbeiten in der gemeinsamen Grenzstrecke ist nunmehr entsprechend der Neuregelung in der oberen Hälfte der gemeinsamen Grenzstrecke (Strom-km 1880,100 bis 1876,375) ausschließlich die österreichische Seite, in der unteren Hälfte (Strom-km 1876,375 bis 1872,650) ausschließlich die slowakische Seite zuständig. Die Erhaltungsarbeiten umfassen einerseits Instandhaltungsbaggerungen im Fahrwasser zur Vorhaltung der international vereinbarten Fahrwasserparameter für die Schifffahrt und andererseits die Kennzeichnung des Verlaufs des Fahrwassers mit schwimmenden Schifffahrtszeichen. Die Arbeiten werden seit 01.01.2026 im jeweiligen Abschnitt als nationale Arbeiten durchgeführt. Vor der Durchführung von Maßnahmen in der Grenzstrecke erfolgt weiterhin eine Information bzw. Abstimmung mit der Nachbarseite gemäß der in der Grenzgewässerkommission festgelegten Grundsätze.

Am 12.02.2026 erfolgte die Übergabe der Fahrwassertonnen im oberen Abschnitt der gemeinsamen Grenzstrecke (stromaufwärts von Strom-km 1876,375) in die alleinige Erhaltungsverpflichtung Österreichs. Hierbei wurden die neun slowakischen Fahrwassertonnen aus diesem Streckenabschnitt von der slowakischen Wasserstraßenverwaltung entfernt und von viadonau durch österreichische Fahrwasserzeichen ersetzt.