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Bei Wegen unmittelbar am Flussufer handelt es sich meist um sogenannte Treppelwege. Wenngleich die Befahrung solcher Uferbegleitwege vorwiegend zum Zweck der Schifffahrt erlaubt ist, kann von viadonau unter bestimmten Voraussetzungen – zum Beispiel für Anrainer – eine Sondergenehmigung („Treppelwegsbefahrungs-bewilligung“) für eine Befahrung erteilt werden. Mit dem neuen Online-Antragsformular zur Befahrung der Treppelwege bietet viadonau ab sofort mehr Komfort bei Anträgen für die Nutzung von Treppelwegen an der österreichischen Donau.

Treppelweg mit Donauufer, im Vordergrund Hinweisschild

Foto: © viadonau

So können Anträge künftig in einer bedarfsgerecht gestalteten Antragsmaske mithilfe entsprechend aufbereiteter Auswahlkriterien zu – zum Beispiel – Zweck und Dauer der Treppelwegbefahrung sowie durch Hochladen der angegebenen notwendigen Dokumente, wie Führerschein und Zulassungsschein, schnell und bequem gestellt werden. Per E-Mail werden Antragstellerinnen und -steller zeitnah über die Bewilligung informiert.

Hier geht’s direkt zum Online-Antragsformular. Reinschauen und schlaumachen!