Wasserstraße, Donaulogistik

Seit 1. Januar 2019 sind die Befahrensabgaben auf deutschen Bundeswasserstraßen Geschichte. Die Güterschifffahrt soll damit um rund 45 Mio. Euro jährlich entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit im multimodalen Transport nachhaltig erhöht werden – ein starkes Signal für mehr Wasserstraße in der europäischen Transportwirtschaft.

Güterschiff im Vordergrund, Passagierschiff im Hintergrund auf der Donau in Richtung Horizont

Foto: © viadonau/Zinner

Bisher hatte die Bundesrepublik für die Befahrung der meisten Bundeswasserstraßen Abgaben von der gewerblichen Schifffahrt eingehoben. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2019 hat das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Ende der Abgaben zum Jahreswechsel – inklusive Hafen- und Ufergelder – für die Binnenschifffahrt auf abgabepflichtigen Wasserstraßen besiegelt. Auf diese Weise soll die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt als leistungsfähiger Teil des Transportnetzes gestärkt und die Attraktivität des Verkehrswegs Wasserstraße nachhaltig erhöht werden.

Auch der Main-Donau-Kanal kann somit seit Jahresbeginn abgabenfrei befahren werden. Ausgenommen von dem Beschluss sind lediglich noch der Nord-Ostsee-Kanal und – aufgrund internationaler Abkommen – die Mosel.