Mit gegenständlicher Fragenbeantwortung werden Fragen beantwortet, welche seit Veröffentlichung bis zum 14.04.2025 (fristgerecht) gestellt wurden.
- Ich würde gerne eine Skizze anfertigen. Dafür wäre es sehr hilfreich, wenn Sie die genauen Maße der zur Verfügung stehenden Fläche (Länge x Breite) mitteilen könnten.
Wir weisen diesbezüglich auf die Lagebeschreibung (Punkt 3), auf die rechtlichen Voraussetzungen (Punkt 4) sowie auch auf die Lageplanskizze (Punkt 9) der gegenständlichen Interessentenmappe hin. Maßgebend für viadonau ist hierbei, dass die jederzeitige uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Zugangs zum Donaukanal sowie auch der jederzeitige uneingeschränkte Betrieb des angrenzenden Verkaufsstandes vom Bewerber berücksichtigt wird, bzw. sodann, im Falle der Bestandgabe, vom Bestandnehmer dauerhaft gewährleistet bleibt. Das detaillierte Nutzungsrecht der gegenständlichen Teilfläche beschränkt sich, wie bereits in der Interessentenmappe erläutert, nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Bewilligungen. Lediglich zu informellen Zwecken können wir im Voraus bekannt geben, dass eine Verkaufsstand-Größe im Ausmaß von ca. 3,7 m * 3,2 m in den Vorjahren genehmigungsfähig war.