• Wie ist der Begriff „umfassende Betriebspflicht“ zu verstehen? Gibt es eine Mindestanzahl von Tagen pro Woche bzw. Monaten pro Jahr, in denen
    der Betrieb stattfinden müßte?

    Der Betrieb muss grundsätzlich ganzjährig aufrecht erhalten bleiben, allerdings kann die Betriebspflicht in Abstimmung mit viadonau geändert werden.
  • Gibt es im Fall des Auftretens wesentlicher Gründe ein Kündigungsrecht von Seiten des Pächters auch während der Vertragslaufzeit? Wenn ja, mit welchen Fristen?
    In den Vertragsverhandlungen kann auch ein Kündigungsrecht und dessen Fristen seitens des Pächters vereinbart werden.