Zuständigkeiten beim Betrieb der Dämme

An der March von Damm-km 0,00 bis 19,80 ist dies der Wasserverband für den Marchhochwasserschutzdamm Marchegg-Zwerndorf. Am Marchhochwasserschutzdamm zwischen Damm-km 19,80 und 56,65 sowie am Thayahochwasserschutzdamm von Damm-km 0,00 bis 11,70 ist der Wasserverband für den March-Thaya-Hochwasserschutzdamm Angern-Bernhardsthal Eigentümer der Dammanlagen. viadonau übernimmt entlang der Hochwasserschutzdämme an March und Thaya folgende Aufgaben für die beiden Wasserverbände:

  • verwaltungstechnische Arbeiten
  • technische Beobachtungen der Dammanlagen
  • Dammmonitoring (Höhenvermessung des Dammes)

viadonau führt im Hochwasserfall die Dammkontrollen (Dammwache) durch, setzt je nach Höhe der Hochwasserwelle mobile Dammbalkenverschlüsse und schließt Siele (verschließbare Gewässerdurchlässe im Damm). Bei der Kontrolle der Dammanlagen liegt besonderes Augenmerk auf dem Erkennen von Schadstellen und stärkeren landseitigen Wasseraustritten. Sollten Sicherungsmaßnahmen (Dammverteidigung) erforderlich sein, werden die entsprechenden Maßnahmen seitens viadonau als Dammbetreiber gesetzt, wobei die örtlichen Feuerwehren zur Unterstützung angefordert werden können. Nach Abklingen des Hochwassers werden alle Dämme und Verschlüsse von Schwemmgut und Sediment gereinigt und die Einsatzbereitschaft aller Anlagen wieder sichergestellt. Weiters ist viadonau für die Organisation und Leitung von Einsatz- bzw. Lagebesprechungen zuständig und setzt in Absprache mit den Behörden und örtlichen Einsatzkräften wichtige Schritte (z. B. fachliche Koordination von Einsatzkräften etc.).

Dammbenutzung

Der Damm allgemein

Aufbau eines Hochwasserschutzdamms

Der Damm ist als Homogendamm ausgeführt, das heißt, nur mit einem relativ dichten Material geschüttet und mit einer innenliegenden Dichtwand und landseitigen Kiessäulen zur Deckschichtentspannung ausgeführt. Die Dichtwand schützt den Damm vor vollständiger Durchsickerung und die Deckschichtentspannung vor unkontrolliertem Aufbrechen der landseitigen obersten Bodenschicht, was ein Abrutschen der Dammböschung zur Folge haben kann. Im Siedlungsgebiet und in intensiv landwirtschaftlich genutzten Abschnitten wird zusätzlich in den Kiesgraben eine Drainageleitung zur Fassung der aufsteigenden Qualmwässer gelegt. Qualmwasser ist das Wasser, welches unter einem durch Hochwasser eingestauten Damm durchsickert und an der Luftseite des Damms wieder aus dem Boden aufsteigt. Diese Qualmwässer werden dann in Tiefpunkten mittels Pumpwerken auf die Flussseite entwässert.

Die Aufgabe liegt primär darin, Bevölkerung, Infrastruktur und Gebäude vor Hochwasser zu schützen. Ein absoluter Hochwasserschutz ist technisch nicht möglich – in Österreich hat sich der Schutz vor Hochwässern mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren (100-jährliches Hochwasser) etabliert. Restrisikountersuchungen werden auch mit selteneren Wahrscheinlichkeiten (z. B. 300-jährliche Hochwässer) durchgeführt.

Die Hochwasserschutzanlagen entlang der March wurden im Zuge der Marchregulierung (1911 bis 1967) großteils auf bestehenden Dämmen errichtet. Ab 2006 wurde das gesamte Dammsystem durchgehend entlang der March und der unteren Thaya erdbautechnisch saniert. 2019 wurde der letzte Bauabschnitt des etwa 86 Kilometer langen March-Thaya-Hochwasserschutzdammsystems fertig saniert.

Radfahren am Damm

Das Radfahren ist nur auf beschilderten Strecken am Hochwasserschutzdamm erlaubt (z. B. Kamp-Thaya-March Radweg am March-Thaya Hochwasserschutzdamm). Als Dammbetreiber ist viadonau nicht für die Errichtung und Erhaltung von Radwegen zuständig. 

Für den Betrieb einer Hochwasserschutzanlage sind keine asphaltierten Dammkronenwege erforderlich.

Inlineskaten am Damm

Da bei Begegnung von Radfahrer:innen und Inlineskater:innen eine gewisse Mindestbreite des Weges gegeben sein muss und diese Breite auf den Dammkronen nicht gegeben ist, ist Inlineskaten verboten. Außerdem kann die für das Inlineskaten erforderliche Oberflächenqualität der Fahrbahn nicht gewährleistet werden.

Reiten am Damm:

Durch das Reiten wird die Grasnarbe beschädigt und somit die Standfestigkeit des Dammes im Hochwasserfall gefährdet. Im Fall von befestigten Dammwegen sind weiters Nutzungskonflikte mit anderen Freizeitnutzer:innen vorprogrammiert.

Schafbeweidung am Damm

Grundsätzlich sind Schafe für eine Beweidung von Dämmen geeignet. Im letzten Jahrzehnt wurden bereits drei Versuche durchgeführt, die jedoch aufgrund des hohen Betreuungsaufwandes der Tiere (Elektrozaun, Wasser...) wieder eingestellt wurden. Auch bei Schafbeweidung ist zumindest eine jährliche Mahd im Herbst erforderlich, da Schafe die Böschungsflächen nicht gänzlich abfressen und sich somit wieder ein doppelter Aufwand einstellt. Wird der restliche Bewuchs nicht gemäht, kann dies auch zu Problemen im Hochwasserfall führen (eingeschränkter Zugang durch z. B. Disteln, Brennnesseln, Verbuschung) bzw. können eventuelle Schadstellen nicht erkannt werden.

Mahdmanagement

Die Mahd der Hochwasserschutzdämme entlang March und Thaya wird in Eigenverantwortung des jeweilig zuständigen Wasserverbandes durchgeführt. Im Zuge dieser Mäh- bzw. Instandhaltungsarbeiten werden Dammböschungen, Dammkrone, Dammeinbauten und Dammverteidigungswege am Hochwasserschutzdamm inkl. der Rückstaubereiche der March bzw. Thaya innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Wasserverbände gemäht. Ebenso werden am Hochwasserschutzdamm befindliche Fixpunkte, Kilometersteine, Pegellatten, Stiegen, Markierungssteine und Grenzsteine von den Dammwärtern der Wasserverbände ausgemäht. Das anfallende Mähgut bleibt an den Dämmen liegen und wird nicht entsorgt.

Der Mähzeitpunkt richtet sich immer nach den ökologischen Gegebenheiten auf den einzelnen Dämmen, z. B. nach der Eiablage und den Schlüpfzeitpunkten der Sumpfschildkröte. Auch die Blühzeitpunkte der verschiedenen Orchideenarten werden in den Mähplänen berücksichtigt.

Die Ökologieexpertinnen und -experten von viadonau kennzeichnen oft kleinere Teilflächen, auf denen sich besonders schützenswerte Pflanzen (Orchideen, wilder Wein, Sand-Weidenröschen, Osterluzei,...) befinden. Diese Bereiche werden einmal jährlich im Herbst gemäht.

Für die regelmäßigen Pflege- und Erhaltungsarbeiten sowie im Hochwasserfall ist eine Befahrung mit landwirtschaftlichen Geräten und LKW nötig. Daher ist ein Lichtraumprofilschnitt erforderlich, um die Zu- und Durchfahrt zu ermöglichen und z. B. entlang der land- und wasserseitigen Schutzstreifen das Mähgut zu entfernen.
Wenn kein regelmäßiger Schnitt erfolgen würde, würden die Zufahrtswege verwachsen und unpassierbar werden. Das Lichtraumprofil wird im Winter geschnitten, um die Umwelt möglichst nicht zu beinträchtigen (Nist- und Brutplätze).