Zuständigkeiten beim Betrieb der Dämme

viadonau ist für die Erhaltung und den Betrieb der Hochwasserschutzanlagen im Auftrag der DHK (Donauhochwasserschutz-Konkurrenz) verantwortlich. Dies betrifft nur die im Eigentum der DHK stehenden Dämme. Dazu gehört einerseits die Betriebssicherheit der Hochwasserschutzdämme sicherzustellen. Daher werden sämtliche Hochwasserschutzanlagen, wie Siele, Durchlässe, Pumpwerke regelmäßig gewartet und kontrolliert und die Dämme im Regelfall zweimal jährlich gemäht. Andererseits wurden die Dämme nach dem Stand der Technik saniert, um ein Hochwasser schadlos abführen zu können. 

viadonau führt im Hochwasserfall die Dammkontrollen (Dammwache) durch, setzt je nach Höhe der Hochwasserwelle mobile Dammbalkenverschlüsse und schließt Siele (verschließbare Gewässerdurchlässe im Damm). Bei der Kontrolle der Dammanlagen liegt besonderes Augenmerk auf dem Erkennen von Schadstellen und stärkeren landseitigen Wasseraustritten. Sollten Sicherungsmaßnahmen (Dammverteidigung) erforderlich sein, werden die entsprechenden Maßnahmen seitens viadonau als Dammbetreiber gesetzt, wobei die örtlichen Feuerwehren zur Unterstützung angefordert werden können. Nach Abklingen des Hochwassers werden alle Dämme und Verschlüsse von Schwemmgut und Sediment gereinigt und die Einsatzbereitschaft aller Anlagen wieder sichergestellt. Weiters ist viadonau für die Organisation und Leitung von Einsatz- bzw. Lagebesprechungen zuständig und setzt in Absprache mit den Behörden und örtlichen Einsatzkräften wichtige Schritte (z.B., fachliche Koordination von Einsatzkräften etc.).

Die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) wurde 1927 als rechtliche Nachfolgerin der Donauregulierungskommission zum Zweck der Erhaltung von Hochwasserschutzanlagen in Wien und Niederösterreich auf Basis eines Bundesgesetzes gegründet.

Sie besteht aus drei Kurienpartnern:

  • Bund
  • Land Niederösterreich
  • Stadt Wien

viadonau ist als geschäftsführende Stelle der DHK für die Erhaltung und den Betrieb der Hochwasserschutzanlagen zuständig. Der örtliche Wirkungsbereich der DHK umfasst den Donauverlauf von der Einmündung der Ysper in die Donau (Grenze Oberösterreich-Niederösterreich) bis zur Staatsgrenze bei Theben (Marchmündung) samt ihrer Zubringer soweit sie im Rückstaubereich der Donauhochwässer liegen.

Die Aufgaben des Nationalparks sind gemäß Artikel 15a B-VG ("Nationalparkgesetz") wie folgt definiert:

  • Arbeit nach den Kriterien der IUCN unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung
  • Förderung und Erhaltung dieses Gebietes als naturnahes und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung
  • Bewahrung der für dieses Gebiet repräsentativen Landschaftstypen sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume
  • Wahrnehmung der Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes zu Zwecken der Bildung und Erholung, Wissenschaft und Forschung
  • Sicherung des Grundwasservorkommens in den Donau-Auen östlich von Wien

viadonau kooperiert auf vielen Ebenen mit dem Nationalpark, speziell aber im Hochwasserfall in Bezug auf Zufahrtswege zu Anlagen, welche auf dem Gebiet des Nationalparks stehen.

Dammbenutzung

Der Damm allgemein

Aufbau eines Hochwasserschutzdamms

Der Damm ist als Homogendamm ausgeführt, das heißt, nur mit einem relativ dichten Material geschüttet und mit einer innenliegenden Dichtwand und landseitigen Kiessäulen zur Deckschichtentspannung ausgeführt. Die Dichtwand schützt den Damm vor vollständiger Durchsickerung und die Deckschichtentspannung vor unkontrolliertem Aufbrechen der landseitigen obersten Bodenschicht, was ein Abrutschen der Dammböschung zur Folge haben kann. Im Siedlungsgebiet und in intensiv landwirtschaftlich genutzten Abschnitten wird zusätzlich in den Kiesgraben eine Drainageleitung zur Fassung der aufsteigenden Qualmwässer gelegt. Qualmwasser ist das Wasser, welches unter einem durch Hochwasser eingestauten Damm durchsickert und an der Luftseite des Damms wieder aus dem Boden aufsteigt. Diese Qualmwässer werden dann in Tiefpunkten mittels Pumpwerken auf die Flussseite entwässert.

Die Aufgabe liegt primär darin, die Bevölkerung, Infrastruktur und Gebäude vor Hochwasser zu schützen. Ein absoluter Hochwasserschutz ist technisch nicht möglich – in Österreich hat sich der Schutz vor Hochwässern mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren (100-jährliches Hochwasser) etabliert. Restrisikountersuchungen werden auch mit selteneren Wahrscheinlichkeiten (z. B. 300-jährliche Hochwässer) durchgeführt.

Im Zuge der Donauregulierung wurden die Hochwasserschutzanlagen um 1900 errichtet und seither laufend an den Stand der Technik angepasst. Die DHK-Dämme bilden eine Länge von insgesamt 157 Kilometern. Der Marchfeldschutzdamm östlich von Wien wurde bereits unter Kaiser Franz Josef erbaut. Mit Beginn des Jahres 2022 wurde das Dammsystem östlich von Wien fertig saniert.

Radfahren am Damm

Das Radfahren ist nur auf beschilderten Strecken am Hochwasserschutzdamm erlaubt (z.B. Donauradweg Velo 6, und der Radweg am rechten Rußbachdamm). Als Dammbetreiber ist die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz nicht für die Errichtung und Erhaltung von Radwegen zuständig.

Für den Betrieb einer Hochwasserschutzanlage sind keine asphaltierten Dammkronenwege erforderlich.

Inlineskaten am Damm

Da bei Begegnung von Radfahrern und Inlineskatern eine gewisse Mindestbreite des Weges gegeben sein muss, und diese Breite auf den Dammkronen nicht gegeben ist, ist Inlineskaten verboten. Außerdem kann die für das Inlineskaten erforderliche Oberflächenqualität der Fahrbahn nicht gewährleistet werden.

Reiten am Damm

Durch das Reiten wird die Grasnarbe beschädigt und somit die Standfestigkeit des Dammes im Hochwasserfall gefährdet. Im Fall von befestigten Dammwegen sind weiters Nutzungskonflikte mit anderen Freizeitnutzern vorprogrammiert.

Schafbeweidung am Damm

Grundsätzlich sind Schafe für eine Beweidung von Dämmen geeignet. Im letzten Jahrzehnt wurden bereits 3 Versuche durchgeführt, die jedoch aufgrund des hohen Betreuungsaufwandes der Tiere (Elektrozaun, Wasser...) wieder eingestellt wurden. Auch bei Schafbeweidung ist zumindest eine jährliche Mahd im Herbst erforderlich, da Schafe die Böschungsflächen nicht gänzlich abfressen und sich somit wieder ein doppelter Aufwand einstellt. Wird der restliche Bewuchs nicht gemäht, kann dies auch zu Problemen im Hochwasserfall führen (eingeschränkter Zugang durch z.B. Disteln, Brennnesseln, Verbuschung) bzw. können eventuelle Schadstellen nicht erkannt werden.

Mahdmanagement

Für die Mahd der Dämme ist viadonau als geschäftsführende Stelle der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz zuständig. Die Mahd wird mit Eigenpersonal von viadonau bzw. durch die Beauftragung externer Firmen durchgeführt.

Der Mähzeitpunkt richtet sich immer nach den ökologischen Gegebenheiten auf den einzelnen Dämmen, z.B. nach der Eiablage und den Schlüpfzeitpunkten der Sumpfschildkröte. Auch die Blühzeitpunkte der verschiedenen Orchideenarten werden in den Mähplänen berücksichtigt.

Die Ökologieexperten von viadonau und des Nationalparks kennzeichnen oft kleinere Teilflächen, auf denen sich besonders schützenswerte Pflanzen (Orchideen, wilder Wein, Sand-Weidenröschen, Osterluzei,...) befinden. Diese Bereiche werden einmal jährlich im Herbst gemäht.

Für die regelmäßigen Pflege- und Erhaltungsarbeiten sowie im Hochwasserfall ist eine Befahrung mit landwirtschaftlichen Geräten und LKWs nötig. Daher ist ein Lichtraumprofilschnitt erforderlich, um die Zu- und Durchfahrt zu ermöglichen und z.B. entlang der land- und wasserseitigen Schutzstreifen das Mähgut zu entfernen. Wenn kein regelmäßiger Schnitt erfolgen würde, würden die Zufahrtswege verwachsen und unpassierbar werden. Das Lichtraumprofil wird im Winter geschnitten, um die Umwelt möglichst nicht zu beinträchtigen (Nist- und Brutplätze).

viadonau - Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft mbH ist als geschäftsführende Stelle der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz für die Pflege und Erhaltung von rund 160 km Dammanlagen zwischen Krems a.d. Donau und der Staatsgrenze bei Bratislava zuständig.

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um technische Anlagen des Hochwasserschutzes, die einer regelmäßigen Pflege bedürfen, um die Standsicherheit der Anlagen im Hochwasserfall zu gewährleisten. Deshalb müssen die Dämme mindestens zweimal jährlich gemäht werden, wobei bei einem Mähdurchgang rund 2,4 Millionen Quadratmeter zu mähen sind. Zusätzlich werden über 100 Objekte wie Durchlässe, mobile Dammbalkenverschlüsse, Hochwasserschutztore sowie Stiegen, Pegelanlagen, Hinweisschilder etc. ausgemäht und gereinigt, um im Hochwasserfall funktionsfähig zu sein und ordnungsgemäße Dammkontrollen durchführen zu können. All diese Arbeiten werden nach einem mit ökologischer Fachberatung entwickelten Mähplan durchgeführt und dauern in der Regel pro Mähdurchgang mehrere Wochen. Schlechtwetter und Hochwässer können diese Zeitspanne noch wesentlich verlängern. In den besonders sensiblen ökologischen Bereichen des Nationalparks Donauauen wird pro Mähdurchgang auf einer Fläche von rund 1 Million Quadratmeter zusätzlich das Mähgut entfernt. Die Reihung der Mähzeitpunkte der verschiedenen Dammabschnitte ist ein wesentlicher Beitrag für die Erhaltung der Artenvielfalt.