Mit gegenständlicher Fragenbeantwortung werden Fragen beantwortet, welche seit Veröffentlichung bis zum 21.03.2025 gestellt wurden. 

  • Gibt es für die ggst. Liegenschaft Fließgeschwindigkeitsmessungen, die zur Verfügung gestellt werden können?
    Es gibt keine gemessenen Fließgeschwindigkeiten für das gegenständliche Areal, die aktuell bei viadonau zur Verfügung stehen. Bereitgestellt werden können allgemeine Informationen zu Fließgeschwindigkeiten der österreichischen Donau, welche hier unentgeltlich zum Download bereit stehen.
     
  • Zu § 2, Zi 1: Ist aus wirtschaftlichen Gründen eine Vertragslaufzeit von zumindest 25 Jahren mit Option auf Verlängerung möglich?
    Eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren (mit Option auf Verlängerung) ist nicht vorgesehen. Es ist eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren vorgesehen.
     
  • Zu § 2, Zi 2: Kann diese Ziffer gelöscht werden?
    Die Löschung des § 2 Pkt. 2 des Mustervertrages ist nicht vorgesehen.
     
  • Wie begründet die Bestandgeberin, dass die Bestandnehmerin ihre (technische) Infrastruktur zum Zeitwert abgeben muss? Kann die Bestandnehmerin nach Ablauf des Vertrages alternativ die technische Infrastruktur abbauen und die ausgeschriebene Fläche bestandsfrei an die Bestandgeberin übergeben, obwohl die Bestandgeberin eine Neuausschreibung plant? 
    Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 2 Pkt. 5 des Mustervertrages kein Anspruch der Bestandgeberin besteht, dass es bei Vertragsende zu einer öffentlichen Interessentensuche für eine Neubestandgabe kommt, bei der auch die Infrastruktur im Eigentum der Bestandnehmerin übertragen werden kann. Dem entsprechend kann der Interessent die Bestandfläche nach Vertragsende auch geräumt zurückstellen. Sofern der Interessent die Bestandfläche nach Vertragsende geräumt zurückstellen möchte, ist das im Angebot anzugeben, es wird dem entsprechend im Bestandvertrag geregelt – dies hat keine Auswirkungen auf die Angebotsbewertung bzw. Reihung des jeweiligen Angebotes.
     
  • Zu § 6, Zi 11: Kann dieser Vertrag an eine noch zu errichtende Projektgesellschaft abgetreten werden? Gibt es definierte gesellschaftsrechtliche Grundvoraussetzungen, damit die Bestandgeberin einer Abtretung zustimmt? 
    Eine Abtretung bzw. eine Unterbestandgabe ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung gem. § 6 Pkt. 5 des Mustervertrages untersagt. Alle erforderlichen Unterlagen werden im Einzelfall geprüft. Grundsätzlich gilt: Die Voraussetzungen für allfällige Dritte, an die der Vertrag übertragen werden soll, sind dieselben Voraussetzungen, wie sie die Bestandnehmerin trifft, sie sind im Mustervertrag bzw. der Verfahrensordnung festgelegt, worauf wir verweisen. Die Zustimmung hierzu kann von der Bestandgeberin ohne Angabe von Gründen versagt werden.
     
  • Muss man als Gemeinde eine Strafregisterbescheinigung abgeben bzw. von wem?
    Für Gebietskörperschaften, wie eine Gemeinde, gilt, dass keine Strafregisterbescheinigungen beizulegen sind.
     
  • Bitte um Klärung, ob die in Punkt 6c geforderten Angaben auch für Gemeinden notwendig sind (Gemeinde kann nicht insolvent gehen, und es ist selbst durch die Bank nicht möglich, eine derartige Bestätigung auszustellen).
    Die in Kapitel 3 Pkt. 6 lit. c der Interessentenmappe geforderte Bonitätsauskunft ist für Gebietskörperschaften, so auch für Gemeinden, nicht erforderlich.