Allgemein

viadonau gibt es bereits seit 2005. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie hier.

Wir stellen die erforderlichen Fahrwassertiefen für Schiffe auf 372 Kilometer österreichischen Bundeswasserstraßen sicher, betreuen rund 300 Kilometer Hochwasserschutzdämme an Donau, March und Thaya, sorgen an neun Donauschleusen für ein sicheres und effizientes Verkehrsmanagement und pflegen 500 Kilometer Treppelwege sowie 250 Kilometer Radwege. Etwa 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich für Pflege, Schutz, Sicherheit und Entwicklung des Donauraums im Einsatz.

Treppelwege sind Wege unmittelbar an einem Flussufer. Sie sind und waren für den Schiffsverkehr unerlässlich. Wurden früher die Pferde, die die Schiffe bergauf zogen, an den Treppelwegen geführt, dienen sie heute als Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettung, Polizei) oder als Versorgungsstraßen für Baustellen.  

Die Treppelwege werden zum Großteil auch als Radweg verwendet. viadonau betreut über 500 km dieser Treppel- bzw. Uferbegleitwege, davon rund 250 km asphaltierte Radwege.  

Die Benützung von Treppelwegen ist erlaubt für:

  • FußgängerInnen
  • RadfahrerInnen und RollstuhlfahrerInnen
  • Fischereiausübungsberechtigte
  • Personen, die eine Erlaubnis deutlich sichtbar mitführen
  • Inline-Skaten und ähnliche Aktivitäten sind nur auf jenen Abschnitten mit deutlicher Kennzeichnung erlaubt

Die Oberste Schifffahrtsbehörde im bmvit ist zuständig für:

  • technische und nautische Angelegenheiten der Binnen- und Seeschifffahrt, insbesondere Schiffssicherheit, Schiffszulassung, Schifffahrtspolizei und Schiffsführung, Mitwirkung an schifffahrtsspezifischen Angelegenheiten der Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen
  • Schifffahrtsaufsicht einschließlich Verkehrsregelung (Signalanlagen, Fahrwasserbezeichnung)
  • schifffahrtsspezifische Verkehrstelematik (RIS)
  • schifffahrtsspezifische EU-Verkehrsforschung
  • Aktionsprogramm Donau
  • schifffahrtsbezogenes Wasserstraßenmanagement
  • Legistik für alle genannten Angelegenheiten
  • Vertretung aller genannten Angelegenheiten bei internationalen Organisationen, insbesondere Europäische Gemeinschaft, Donaukommission, ZKR, UNECE
  • Material- und Inventarbeschaffung und -verwaltung für die Schifffahrtsaufsicht, einschließlich Wasserfahrzeuge und Signalanlagen.

viadonau ist für die Ausstellung von internationalen Zertifikaten für die Führung von Motorjachten oder/und Segeljachten mit bis zu 24 m Länge und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 zuständig. Die Internationalen Zertifikate basieren auf den Empfehlungen der UNECE. Weitere Informationen finden Sie hier

Grundsätzlich müssen auf der Wasserstraße in Betrieb genommene Boote zum Verkehr zugelassen werde, ähnlich einem Landfahrzeug. Keine Zulassung brauchen:

  • Im Ausland zugelassene Fahrzeuge (Hauptwohnsitz des Eigners im Ausland) ·      
  • Ruderfahrzeuge bis 20 m Länge
  • Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10 m Länge, ohne Kajüte bis 15 m Länge
  • Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung
  • Beiboote (z.B. mit Aufschrift: Beiboot zu MS Linz)
  • Rennboote im Rahmen genehmigter Veranstaltungen

Erprobungs- oder Überstellungsfahrten mit nicht zugelassenen aber zulassungspflichtigen Fahrzeugen können mit Probekennzeichen durchgeführt werden.

Die zuzulassenden Fahrzeuge müssen betriebs- und verkehrssicher sein. Die Überprüfung kann durch die Behörde, eine Klassifikationsgesellschaft oder Ingenieurkonsulenten bzw. Zivilingenieure durchgeführt werden, der Zulassungsbescheid wird auf Antrag für Fahrzeuge unter 20 m Länge vom Landeshauptmann (Hauptwohnsitz) und für Fahrzeuge über 20 m Länge von der Obersten Schifffahrtsbehörde im BMVIT ausgestellt.

Mit einem solchermaßen zugelassenen Fahrzeug darf jeder Bereich der Wasserstraße befahren werden, der nicht durch dauerhafte oder temporäre Fahrverbote gesperrt ist. Die entsprechenden Einschränkungen werden durch Schifffahrtszeichen (ähnlich den Verkehrszeichen auf der Straße) kundgemacht.

Die Alte Donau wird von der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz und der Stadt Wien – Wiener Gewässer (Magistratsabteilung 45) verwaltet. Sie dient der Erholung und dem Leistungssport. Das Befahren mit Fahrzeugen und Schwimmkörper mit Maschinenantrieb jeder Art ist verboten mit Ausnahme von:

  • im Einsatz befindliche Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Grundeigentümer, der Feuerwehr und Fahrzeuge des Magistrats oder solche, die im Auftrag des Magistrats oder der Grundeigentümer für Rettungs-, Hilfeleistungs-, Bau- und Erhaltungszwecke eingesetzt werden;
  • Fahrzeuge bei bewilligten Wassersportveranstaltungen;
  • Fahrzeuge von Schiffsführerschulen für Segelboote bei Rettungszwecken mit max. 7 km/h Höchstgeschwindigkeit, ausgenommen bei Lebensgefahr oder ähnlichen Gefahrensituationen;
  • Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb einer gewerblichen Bootsvermietung oder von Privatpersonen mit einer entsprechenden Genehmigung, mit max. 7 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 4400 Watt Leistung;
  • elektrisch angetriebene Modellschiffe mit max. 7 km/h Höchstgeschwindigkeit.  

Für alle Wasserfahrzeuge gilt das Verbot des Wellenschlagens. Privatboote mit einer Länge von mehr als 7 Meter sind auf der Alten Donau nicht erlaubt, sofern es sich nicht um Boote von Ruder- und Kanuvereinen handelt. Die Befahrungsordnung finden Sie hier.

Auf den Treppelwegen gilt die WVO. Die Befahrung ist vorwiegend zum Zweck der Schifffahrt erlaubt. Es kann seitens viadonau bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Sondergenehmigung („Treppelwegsbefahrungsbewilligung“) ausgestellt werden. Diese erhalten Sie vom Team Liegenschaften.

Hochwasserschutz

Seit Jahrhunderten wird versucht, Ortschaften entlang der Donau vor einem Hochwasser zu schützen. Durch Hochwasserschutzeinrichtungen konnte die Sicherheit wesentlich verbessert werden.

Alle diese Anlagen und Vorrichtungen müssen jedoch laufend gewartet, betreut und auf ihre Sicherheit überprüft werden. Für den Katastrophenfall gibt es klare Zuständigkeiten und eingespielte Abläufe – das reibungslose Funktionieren eines Hochwasserdienstes ist aber nicht zuletzt auf den hohen persönlichen Einsatz aller Beteiligten zurückzuführen.

viadonau ist als geschäftsführende Stelle der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) für vorbeugende und abwehrende Maßnahmen im Bereich der DHK-Hochwasserschutzanlagen (Dämme, Wehre etc.) zuständig.

Das betrifft bauliche Vorkehrungen und Sanierungen sowie den Hochwasserdienst. Bei den Einsätzen werden die Hochwasserschutzanlagen der DHK gesichert. Alle anderen Hochwasserschutzanlagen koordiniert der Katastrophendienst der Länder, regionale Einsatzstellen wie Hochwasserverbände regeln Erhaltung und Betrieb vor Ort.

Im Zuge des Hochwasserdienstes werden von viadonau insgesamt rund 300 km Hochwasserschutzdämme, 16 Brücken, 64 Siele sowie die Betriebshäfen gesichert. Auch die Räumung von Baustellen im Hochwasserabflussgebiet muss zeitgerecht veranlasst werden. Das Messwesen von viadonau führt während des Hochwassers Durchflussmessungen durch.

viadonau betreibt entlang der Wasserstraße Donau ein dichtes Pegelnetzwerk, das die Wasserstände der Donau kontinuierlich aufzeichnet. Die für die Schifffahrt auf der Donau wesentlichen Pegelstände und Niederwasserprognosen werden stündlich aktualisiert und werden hier veröffentlicht.

Die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) wurde 1927 als rechtliche Nachfolgerin der Donauregulierungskommission zur Erhaltung von Hochwasserschutzanlagen in Wien und Niederösterreich gegründet. Sie besteht aus den drei Kurienpartnern Bund, Land Niederösterreich und Stadt Wien. Den Vorsitz hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) inne. via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH ist die geschäftsführende Stelle der DHK und betreibt das Liegenschaftsmanagement.

viadonau übernimmt die Vorbereitung und Durchführung von vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen zur unschädlichen Abfuhr von Hochwasser sowie Schadensverhütung  durch Hochwasser. Verbunden damit ist auch die Organisation und Durchführung des Hochwasserdienstes im Hochwasserfall.  

Als geschäftsführende Stelle der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) gewährleistetviadonau den Hochwasserschutz (HWS) an der Donau im Bereich Krems und von der Höhe Stockerau-Zeiselmauer bis zur Staatsgrenze. Die Anlagen umfassen auch die Zubringerbäche im Rückstaubereich der Donau. Des Weiteren übernimmt viadonau den Betrieb der Schutzdämme entlang der March und unteren Thaya im Auftrag der zuständigen Wasserverbände.

Der Betrieb der Dämme an der March obliegt den beiden Wasserverbänden für den Marchhochwasserschutzdamm Marchegg-Zwerndorf bzw. March-Thaya-Hochwasserschutzdamm Angern-Bernhardsthal. viadonau führt den Betrieb gemeinsam mit den zuständigen Wasserverbänden. Dazu zählen die regelmäßige Kontrolle und Funktionsprüfung der Anlage, die Wartung der Durchlässe sowie die Betreuung der Böschungen.  

Im Hochwasserfall übernimmt viadonau vom Servicecenter March-Thaya in Angern aus die zentrale Leitung des Hochwasserdienstes. In Abhängigkeit von den Pegelständen sind Maßnahmen wie das Schließen von Durchlässen, die Inbetriebnahme von Pumpwerken, laufende Kontrollgänge zur Überwachung des Dammes sowie die Anordnung und Koordination von Schutz- und Verteidigungsmaßnahmen für die Bevölkerung zu treffen. Im Hochwasserfall stimmt die Leitung des Hochwasserdienstes ihre Arbeiten laufend mit den zuständigen Wasserverbänden, lokalen Feuerwehren und Behörden ab. Damit diese Abläufe im Ernstfall reibungslos funktionieren, werden regelmäßig mit allen Einsatzorganisationen und den Gemeindeeinsatzleitungen Weiterbildungen durchgeführt und Übungen abgehalten.

Durch das Hochwasser im Juni 2013 kam es im Bereich des Marchfeldschutzdammes sowie der Rückstaudämme zu Sickerwasseraustritten, Aufweichungen und Setzungen. Die Folgen zeigten deutlich die Notwendigkeit unmittelbarer Dammverteidigungsmaßnahmen, die sich zunächst auf einzelne Bereiche des Marchfeldschutzdammes, des Rußbachdammes und Hainburg konzentrierten. Kleinere Sicherungsmaßnahmen erfolgten sofort in den Bereichen Fischamender und Schönauer Rückstaudamm.   

Das neue Hochwasserschutz-Großprojekt widmet sich nun der Sanierung und Modernisierung des eigentlichen Dammes als auch des für den Betrieb der Hochwasserschutzanlage notwendigen Bauwerks. Dabei sind sowohl naturschutzfachliche als auch grundwasserhydraulische und sonstige technische Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Im Zuge der Dammsanierung wird mit modernster Bautechnik ein Dammquerschnitt inklusive der beidseitigen Schutzstreifen hergestellt sowie – für ausgewählte Dammabschnitte – eine Dammhöhenanpassung vorgenommen. Das Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist ein effektiver Hochwasserschutz Parallel zur Sanierung der einzelnen Abschnitte des Schönauer Rückstaudammes, des Marchfeldschutzdammes und des Rußbachdammes erneuert das Wiener Gewässer Management auf einer Gesamtlänge von 7,6 Kilometer Teile des Marchfeldschutzdammes (Überströmstrecke) sowie den Witzelsdorfer Rückstaudamm. Darüber hinaus ist die Modernisierung des im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Wolfthaler Damms mit einer Länge von 3,9 km geplant

Schifffahrt

Lift-on-Lift-off (LoLo) stellt die vertikale Form des Umschlages dar. Dabei wird die Ladeeinheit oder der Sattelanhänger in einem Terminal z. B. mit einem Kran oder einem Reach Stacker von einem Verkehrsträger auf den anderen gehoben.

Im Gegensatz dazu wird beim Roll-on-Roll-off-(RoRo)-Umschlag (horizontaler Umschlag) die Ladeeinheit oder der Sattelanhänger ausschließlich gerollt. Der große Vorteil liegt darin, dass die Ladeeinheiten auch ohne Kran oder Reach Stacker umgeladen werden können (z. B. rollende Verladung über eine Rampe).

Intermodaler Verkehr - Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit oder demselben Straßenfahrzeug auf zwei oder mehreren Verkehrsträgern, wobei ein Wechsel der Ladeeinheit, aber kein Umschlag der transportierten Güter selbst erfolgt.

Multimodaler Verkehr - Transport von Gütern mit zwei oder mehreren verschiedenen Verkehrsmitteln und Verkehrsträgern.

Kombinierter Verkehr - Sonderform des intermodalen Verkehrs, bei dem der überwiegende Teil der Strecke mit dem Binnenschiff oder der Bahn zurückgelegt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.

Die Schleusenanlagen selbst stehen im Eigentum und in der Verantwortung der Verbund Hydro Power. Gemäß den Regelungen des Wasserstraßengesetzes, des Schifffahrtsgesetzes und der Schleusenaufsichtsverordnung ist viadonau für die Schleusenaufsicht und Schleusenverkehrsregelung an den Donauschleusen sowie an der Schleuse Nußdorf am Donaukanal verantwortlich.

Auf den internationalen Wasserstraßen Donau und Rhein werden keine Schifffahrtsabgaben eingehoben. Für das Befahren des Main-Donau-Kanals (Deutschland) und des Donau-Schwarzmeerkanals (Rumänien) sind Abgaben zu entrichten, da es sich um nationale Wasserstraßen handelt, die nicht unter die Belgrader Konvention von 1948 fallen. In diesem Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau wurde die freie Schifffahrt auf der Donau für Handelsschiffe unter den Flaggen aller Staaten von den Donau-Anrainerstaaten festgeschrieben. In Artikel 1 dieser Konvention ist festgehalten: „Die Schifffahrt auf der Donau ist frei und steht den Staatsangehörigen, Handelsschiffen und  Gütern aller Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung bezüglich der Hafen- und Schifffahrtsgebühren sowie der Bedingungen der Handelsschifffahrt offen. Dies gilt nicht für den Verkehr zwischen Häfen ein und desselben Staates“.

Das DoRIS System von viadonau wurde nach nationalen und internationalen Richtlinien und Standards entwickelt und ist seit dem Jahr 2006 als damals weltweit erstes erfolgreich in Betrieb. Seither wird es ständig weiterentwickelt und auch in zahlreichen anderen Ländern entlang der Donau und auch des Rheins wurden mittlerweile entsprechende Systeme unter Berücksichtigung der gleichen Richtlinien und Standards errichtet. Hierbei wurde durch enge Kooperation auf europäischer Ebene dafür gesorgt, dass die Systeme der einzelnen Länder miteinander kompatibel sind.  

Solche Binnenschifffahrtsinformationsdienste sollen dazu beitragen, die Sicherheit und Effizienz der Binnenschifffahrt zu erhöhen. Gerade der Sicherheitsaspekt ist besonders wichtig, da alle Schiffe, die mit einem entsprechenden AIS-Transponder ausgerüstet sind, von den Schiffsführern anderer mit AIS ausgestatteter Schiffe wahrgenommen werden können, sobald sie sich im jeweiligen Empfangsbereich befinden. Dadurch können von den Schiffsführern ggf. wichtige Entscheidungen rechtzeitig und noch vor dem eigentlichen Sichtkontakt getroffen werden. Da in Österreich sowie auch bereits in anderen Ländern eine Transponderpflicht für die Großschifffahrt gemäß Wasserstraßenverkehrsordnung besteht, profitieren alle Schiffsführer davon – auch ohne entsprechende Infrastruktur an Land.  

Ein wichtiger und auch gesetzlich notwendiger Aspekt für den Betrieb eines solchen Systems ist vor allem der Datenschutz. Im Sinne der Allgemeinheit und auch jedes Einzelnen achtet viadonau besonders darauf, dass beispielsweise Positionsdaten von Schiffen aus dem DoRIS-System nur an berechtigte Nutzer – wie Schiffseigner, Reedereien, autorisierte Ländenbetreiber, Häfen und Frächter, Behörden und Einsatzorgane – weitergeleitet werden.

Mit 2.845 km Länge ist die Donau nach der Wolga der zweitlängste Strom Europas. Auf knapp 2.415 km Länge (von Kelheim bis Sulina) ist der Strom für den internationalen Güterverkehr schiffbar. Auf ihrem Weg vom Schwarzwald (Deutschland) bis zu ihrer Mündung ins Schwarze Meer (Rumänien und Ukraine) berührt bzw. durchfließt die Donau zehn Anrainerstaaten - damit ist sie der internationalste Strom der Welt.

Mehr Informationen sind im Handbuch der Donauschifffahrt und im Jahresbericht Donauschifffahrt, der jährlich erscheint, nachzulesen. Gibt es donauspezifisches Lern- und Unterrichtsmaterial? viadonau hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fachwissen über die Donauschifffahrt zu sammeln, aufzubereiten und weiterzugeben. Mit der Herausgabe des Handbuchs der Donauschifffahrt leistet viadonau einen wichtigen Beitrag für die Wissensverbreitung rund um die Donauschifffahrt. Seit Jahren ist viadonau in regem Austausch mit Bildungsinstitutionen in Österreich und ganz Europa. Durch Fachvorträge, Praktikumsstellen, wissenschaftliche Arbeiten, das Ausstellungsschiff Negrelli oder moderne Unterrichtsmaterialien kommt das Thema Donau in die Klassenräume und Universitäten.

Die Zusammenarbeit zwischen Logistikum Steyr und viadonau im Projekt REWWay, ist ein weiterer Schritt zur Verankerung von Binnenschifffahrtslogistik in österreichischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen. viadonau ist auch abseits der traditionellen Bildungswege aktiv und stellt mit dem E-learning-Tool INeS Danube ein zeitgemäßes Lerninstrument für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie den Speditionssektor zum Thema Logistik mit dem Binnenschiff zur Verfügung. Lehrmittel, Karten und online-Spiele rund um die Donau finden Sie unter Lernen & Spaß!

viadonau berät und unterstützt Schifffahrtsunternehmen, Häfen, Logistikdienstleister und die verladende Wirtschaft dabei, Fördermittel für ihre Schifffahrtsprojekte zu erlangen.

Die wichtigsten Programme für Österreich sind:

Grundsätzlich gilt am Wasser wie auch auf der Straße der Rechtsvorrang. Das heißt in der Praxis, dass jenes Fahrzeug ausweicht, welches das rote Backbordlicht des anderen sieht. Dieser sieht ein grünes Steuerbordlicht. Somit hat man in der Nacht eine eingebaute Ampelregelung, die aber natürlich auch bei Tag gilt.  

Auf der Wasserstraße weichen Kleinfahrzeuge (Wasserfahrzeuge unter 20 m Länge) allen anderen Fahrzeugen aus, d.h. sie müssen ihnen den zum manövrieren benötigten Raum geben. Segelfahrzeuge haben Vorrang vor Motorfahrzeugen, was auch auf der Donau gilt, da hier gesegelt werden darf, aber auch hier gilt die Ausweichpflicht der Kleinfahrzeuge. Auch hat die Regel nur theoretischen Wert, da ein Schubverband nur schwer einem Segelfahrzeug ausweichen kann.  

Manövrierbehinderten oder manövrierunfähigen Fahrzeugen (in Folge von großem Tiefgang, Art des Antriebes, durch Arbeiten im Wasser oder Havarie) ist grundsätzlich auszuweichen wenn sie ein entsprechendes Zeichen gesetzt, oder über Funk darauf hingewiesen haben.  

Wenn auf der Wasserstraße zwei Fahrzeuge sich begegnen hält sich jedes Fahrzeug grundsätzlich auf der Steuerbordseite des Fahrwassers, der Bergfahrer kann aber eine andere Begegnungsseite vorschlagen (Begegnung außer der Regel), der Talfahrer (Vorrangfahrzeug) kann dies bestätigen oder ablehnen. Dieser Dialog erfolgt durch eine blaue Flagge (heute nicht mehr üblich) oder Tafel, ein weißes Taktlicht und zusätzlich über Funk. Kann auch durch Schallsignale geregelt werden, z.B. bei Begegnung mit einem Kleinfahrzeug ohne Funk. (ein kurzer Ton: ich richte meinen Kurs nach steuerbord, zwei kurze Töne: ich richte meinen Kurs nach backbord)

Übelholmanöver werden ebenfalls über Funk abgewickelt, können aber auch über Schallsignale geregelt werden (heute nicht mehr üblich).  

Darüber hinaus gibt es Tafelzeichen, die Überhol- od. Begegnungsverbote anzeigen bzw. den Vorrang an Einmündungen regeln.  

Bei Segelfahrzeugen untereinander gilt Lee vor Luv wenn sie den Wind von der gleichen Seite haben und wenn sie auf unterschiedlichen Bügen segeln gilt Backbordbug (Wind von rechts) vor Steuerbordbug (Wind von links).

  Auf Seen und Flüssen gilt darüber hinaus folgende Rangordnung untereinander: (Seen- u. Flussverkehrsordnung)

  • Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes (blaues Funkellicht)
  • Vorrangfahrzeuge (grüner Ball, bzw. grünes Rundumlicht) z.B. Fahrgastschiffe
  • Berufsfischer (weißer Ball)
  • Flöße
  • Segelfahrzeuge
  • Ruderfahrzeuge
  • Motorfahrzeuge
  • Surfer

Der Kurshalter muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten, der Ausweichpflichtige muss sein Manöver rechtzeitig und klar erkennbar fahren. Wenn es dann doch einmal gleich kracht, nennt man das treffend „Manöver des letzten Augenblicks“ dann muss auch der Kurshalter ein Ausweichmanöver einleiten.

Baden, Schwimmen und Sporttauchen ist grundsätzlich an der Wasserstraße sowie Seen und Flüssen erlaubt aber an folgenden Orten verboten: 100 m stromauf bis 50 m stromab von Hafeneinfahrten, Umschlaganlagen, Anlegestellen, Schiffwerften sowie Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen. Im Arbeitsbereich schwimmender Geräte und im Bereich der Strudenstrecke. Badende müssen sich so verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge weder Kurs noch Geschwindigkeit ändern müssen. Es ist verboten in den Kurs von in Fahrt befindlichen Fahrzeugen hineinzuschwimmen bzw. näher als 30 m an vorbeifahrende Fahrzeuge heranzuschwimmen.  

Was die Hobbykapitäne und Bootsfahrer betrifft, sollten die alle diese Regeln bei der Erlangung ihres Patentes gelernt haben, aber ich gebe ihnen Recht, dass man nicht oft genug darauf hinweisen kann. Und natürlich wäre das eine unglaublich wichtige Maßnahme im Bereich der Ruderer, Kajak-, Kanu-, u. Schlauchbootfahrer, die ja leider nicht einschlägig ausgebildet sind und wo wir schon tödliche Unfälle hatten.

Wenn es zu Berg (stromaufwärts) fährt, benötigt ein großes Motorgüterschiff durchschnittlich 26 Stunden, ein Zweier-Verband 32 Stunden und ein Vierer-Verband 36 Stunden. Wenn es zu Tal (stromabwärts) fährt, benötigt ein großes Motorgüterschiff im Schnitt 20 Stunden, ebenso ein Zweier-Verband und ein Vierer-Verband 24 Stunden.

Internationale Jachtscheine

Bei der jeweiligen Prüfungsorganisation oder direkt bei viadonau. Zweites ist persönlich oder mit entsprechender Bevollmächtigung während der Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag 8:00h-17:00h Freitag 8:00h-15:00h) in unserer Zentrale - 1220 Wien, Donau-City-Straße 1, 6. Stock – möglich. Alle Infos finden Sie hier.

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU). Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, dass die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten Befähigungsausweise anerkannt werden. Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten auf See international anerkannt werden.

Das IC als Befähigungsausweis zum Führen von Sportbooten auf See wird von jenen Ländern ausgestellt, die die UNECE- Resolution NR.40 unterzeichnet und anerkannt haben. Die aktuelle Version der Resolution finden Sie hier.

Alle anerkannten Prüfungsorganisationen, deren Befähigungsweise als Basis für ein IC gelten, finden Sie hier.

Befähigungsausweise von sonstigen in- und ausländischen Organisationen werden für das IC nicht anerkannt.

Hier finden Sie eine Auflistung mit den notwendigen Dokumenten:

Nachweise über gefahrene Seemeilen bzw. das ärztliche Gutachten zum Farbunterscheidungsvermögen sind bei der jeweiligen Prüfungsorganisation abzugeben.

Folgende Unterlagen sind bei viadonau vorzulegen: ausgefülltes Datenblatt (Kästchen Duplikat/Änderung ankreuzen), Kopie der Verlust- oder Diebstahlsanzeige, Einzahlungsbestätigung über Pauschalbetrag von EUR 118,30.

Duplikate von internationalen Zertifikaten, die bis zum 31.12.2011 ausgestellt wurden, müssen über den Verband, der sie ausgestellt hat (MSVÖ oder OeSV), beantragt werden.

Motorbootsport und Seefahrts Verband Österreich (MSVÖ) sowie Österreichischer Segelverband (OeSV).

EUR 118,30, eine genaue Aufschlüsselung der Kosten finden Sie hier.

Nachzuweisen ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs. Gewisse Ausbildungen machen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nicht notwendig (z.B. Ärztin/Arzt, KrankenpflegerIn etc.). Eine vollständige Liste der für den Erste Hilfe Nachweis anerkannten Bestätigungen finden Sie hier. Das Datum der Ausstellung der Erste-Hilfe-Kursbestätigung spielt keine Rolle.

Langen die Unterlagen vollständig bei viadonau ein, ist mit maximal 5 Wochen zu rechnen.

Die Ausweise sind international harmonisiert. Ein Muster mit allen angeführten persönlichen Daten finden Sie hier.

Für die Ausstellung von Schiffsführerpatenten auf Binnengewässern für Schiffe bis zu 10 Meter Länge sind die jeweiligen Abteilungen der Bundesländer zuständig; für Schiffsführerpatente für Schiffe bis zu 20 Meter Länge ist das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) zuständig. Mehr Information dazu finden Sie hier.