In Wahrnehmung der Aufgaben der Bundes-Wasserstraßenverwaltung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Wasserstraßengesetz (WaStG) kümmert sich viadonau hinsichtlich des Betriebes zu Wasser unter anderem um

  • die Umsetzung von wasserbaulichen Erhaltungsmaßnahmen an den Wasserstraßen Donau, Traun, Enns, March und Donaukanal (Nassbaggerungen und Wasserbauwerke) und die Erfüllung der sich aus internationalen Verträgen ergebenden Verpflichtungen der Republik Österreich zur Instandhaltung der Wasserstraßen inklusive der Beseitigung von Engstellen unter Berücksichtigung der Leitlinien der Europäischen Union,
  • die Kennzeichnung der Wasserstraße, d.h. die Beschaffung, Errichtung, Wartung, Instandhaltung und Entfernung von Schifffahrts- und Fahrwasserzeichen einschließlich Lichter, Zubehör und Anlagenteile,
  • die Verkehrsregelung bei den Schleusen der Staustufen auf Wasserstraßen (als hoheitliche Aufgabe des Bundes) sowie
  • die Beobachtung des Gewässerzustandes mittels hydrographischer (u.a. Sohlgrundvermessung) und hydrologischer (u.a. Pegelwesen) Messungen.