Bedingungen für die Vergabe gewerblich nutzbarer Länden

Als Infrastrukturbetreiber verwalten wir entlang der österreichischen Donau große Teile der land- und wasserseitigen Uferbereiche. Bestimmte Uferabschnitte werden sowohl von der öffentlichen Hand als auch von Privaten als Schiffsanlegestellen (= Länden) für unterschiedliche Zwecke genutzt.

Die Bestandsvergaben von gewerblich nutzbaren Ufergrundstücksflächen bzw. Länden für die Güter- und Passagierschifffahrt erfolgen nach bestimmten Vergabemodalitäten.

Diese sind wie folgt definiert:

  • Länden-Bestandsvertragsverlängerungen werden nach wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten analysiert. Wenn eine Ausschreibung möglich ist, wird diese durchgeführt. Falls die Rahmenbedingungen dies nicht zulassen, erfolgt eine Vertrags- und Tarifanpassung.  
  • Länden-Längenerweiterungen durch existierende Bestandnehmer werden bis zu einer Gesamtlänge von 250 m zugestimmt. Dies entspricht der Anpassung an dem technischen Standard. Vertrags- und Tarifanpassungen werden vorgenommen.
  • Länden-Längenerweiterungen, die über eine Gesamtlänge von 250 m bezogen auf die ursprüngliche Dimensionierung hinausgehen, erfordern eine Ausschreibung und Vergabe nach dem Bestbieterprinzip.
  • Länden-Neugründungen für die gewerbliche Nutzung von Güter- und Passagierschifffahrtsländen erfordern Ausschreibungen und Vergaben nach dem Bestbieterprinzip. Wenn die landseitige Zufahrt nur über Zustimmung weiterer Akteure möglich ist oder Grundstücke/Rechte von weiteren Akteuren betroffen sind, erfolgt die Ausschreibung und Vergabe nach dem Bestbieterprinzip partnerschaftlich.
  • Technische Adaptierungen/Erweiterungen von bestehenden Länden erfordern keine Ausschreibung und Neuvergabe. Vertrags und Tarifanpassung werden vorgenommen.
  • (Bei Länden-Bestandsvergaben zur nicht gewerblichen Nutzung – zum Beispiel private Sportboot-Anlegestellen, Länden für Vereine oder Länden für Einsatzkräfte­organisationen – werden Verträge direkt mit dem Interessenten unter Anwendung des Tarifsystems abgeschlossen.)

Die Ländenvergaben unterliegen nicht dem Österreichischen Vergaberecht.

Die einzelnen Auswahlverfahren werden gesondert, rechtzeitig und gut sichtbar auf der viadonau-Website veröffentlicht. Alle notwendigen Informationen inklusive der erforderlichen Einreichunterlagen werden für die Interessenten bereit gestellt.