Die TEN-V Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes schreibt Minimum-Anforderungen für Binnenwasserstraßen im sogenannten Kernnetz der Europäischen Union vor. So wurden die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, den „Good Navigation Status“ bis zum Jahr 2030 zu realisieren. Die Minimum-Anforderungen für das Kernnetz enthalten Vorgaben zu Abladetiefe (2,50m) und Brückendurchfahrtshöhen (5,25m). Allerdings wurde der Begriff „Good Navigation Status“ in der Verordnung nicht näher definiert.

Ziel der von DG MOVE beauftragten Studie „Good Navigation Status“ (Laufzeit Jänner 2016 - Dezember 2017) war die Operationalisierung dieses Begriffs. viadonau beteiligte sich im Konsortium, das von STC-NESTRA geleitet wurde, um die Donauinteressen in den Prozess einzubringen. Für das Kernnetz wurden bestehende Wasserstraßen-Parameter analysiert und konsolidiert. Dabei wurden Mitgliedsstaaten, Wasserstraßenverwaltungen, Flusskommissionen, Häfen, Wasserstraßennutzer und weitere Stakeholder im Rahmen von regionalen und überregionalen Seminaren befragt und eingebunden. Neben der Analyse möglicher Zielparameter wurde ein Modell-Prozess ausgearbeitet, der den Wasserstraßenverwaltungen und Mitgliedstaaten dabei helfen soll, im Sinne der Verordnung den „Good Navigation Status“ zu erreichen. Das Endergebnis der Studie wurde der Europäischen Kommission Anfang 2018 vorgestellt.

Das Projekt ist bereits abgeschlossen.



Das Projekt leistete einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Maßnahme
14. Donauschifffahrt in europäischen Strategien verankern des Aktionsprogramms Donau des BMVIT bis 2022.