Die Dienstvorschrift Hochwasserdienst regelt alle im Betriebsfall „Hochwasserbetrieb“ von viadonau zu veranlassenden Maßnahmen an den Hochwasserschutzanlagen der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) und der beiden Wasserverbände an der March und unteren Thaya. Im Zuge einer Evaluierung wurden Optimierungsmöglichkeiten des Hochwasserdienstes untersucht und in einer umfassenden Aktualisierung der Dienstvorschrift implementiert. Die Dienstvorschrift wurde 2017 finalisiert und die Regelung der Arbeitszeiten bei Hochwasserereignissen sowie der Vergütung der Rufbereitschaft und der Arbeitszeit erfolgte mittels Betriebsvereinbarung vom 01.03.2018.

Das Projekt leistete einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Maßnahme 20. Organisations- und grenzüberschreitendes Hochwasserschutzmanagement optimieren des Aktionsprogramms Donau des BMVIT bis 2022.