Die Wirkungsorientierung des Bundes verändert die Steuerungskultur von Politik und Verwaltung. Auch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und seine ausgegliederten Gesellschaften haben den Weg von der Ressourcensteuerung zur Wirkungssteuerung mit einem klaren Fokus auf Effektivität, Transparenz, Compliance und sozialer Verantwortung eingeschlagen. Ziel ist es, die erforderlichen Dienstleistungen effizient und zielorientiert für die Bürgerinnen und Bürger der Republik Österreich zu erbringen.

Der von uns entwickelte Ansatz unterscheidet sich wesentlich vom klassischen Wirkungscontrolling, wo der tatsächliche Wirkungsbeitrag von Aktivitäten normalerweise erst im Nachhinein festgestellt wird. Der Wirkungsbeitrag unserer Aktivitäten wird im Vorhinein definiert, durch Kennzahlen messbar gemacht und bereits bei der Priorisierung der zu verteilenden Budgetmittel berücksichtigt.

In öffentlichen wie auch in privaten Unternehmen ist die jährliche Budgetphase mitunter die wichtigste Phase für die Realisierung der Wirkungsziele. Stehen für strategische Projekte oder Aktivitäten keine oder nicht ausreichend Budgetmittel zur Verfügung, kann das Erreichen der strategischen Wirkungsziele nur auf Zufall beruhen. Durch die Koppelung der strategischen Wirkungsziele mit dem jährlichen Budgetierungsprozess haben wir einen praktikablen Weg gefunden, um den Mitteleinsatz bereits in einem frühen Stadium auf die Realisierung der strategischen Wirkungsziele zu fokussieren.

Die Erstellung des Budgets nach Wirkungsbeiträgen wurde erstmals im Jahr 2014 für das Budget 2015 projektiert und konnte bereits mehrmals wiederholt werden. Folgende Ziele sind dabei für uns ausschlaggebend:

  • Erfolgreiche Koppelung der strategischen Unternehmensführung/-steuerung mit der operativen Unternehmensführung/-steuerung
  • Steigerung der Effektivität durch Konzentration auf die zu erzielenden Wirkungen
  • Sichtbarmachung des konkreten Wirkungsbeitrags einzelner Vorhaben zu viadonau-Wirkungszielen und Wirkungszielen des bmvit
  • Förderung der Ergebnisverantwortung der Verantwortlichen durch Messung der erzielten Wirkungen
  • Darstellung von Art und Ausmaß/Höhe der intendierten Wirkungen von Vorhaben
  • Darstellung der Höhe des erforderlichen Budgets (einzeln und gesamt), um die intendierten Wirkungen zu erreichen
  • Effiziente Budgetverhandlung mit dem Eigentümer durch Fokussierung auf Vorhaben mit größter Wirkung
  • Verbesserte Entscheidungsgrundlage für den Eigentümer durch Optimierung bzw. Ergänzung des Berichts zur Einvernehmensherstellung