Gemäß § 15 Abs. 11 Seeschifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) ist viadonau für die Ausstellung von internationalen Zertifikaten für die Führung von Motorjachten oder/und Segeljachten auf See mit bis zu 24 m Länge und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 zuständig. Die Internationalen Zertifikate basieren auf den Empfehlungen der UNECE (International Certificate for Operators of Pleasure Craft, kurz: IC). Die wichtigsten Fragen rund um ICs beantwortet die UNECE in ihren „Guidelines to Resolution No. 40, International Certificate for Operators of Pleasure Craft”.

Arten der Befähigungsausweise

  • Fahrtbereich 1 - Watt- oder Tagesfahrt (3 sm - Seemeilen; max. 10 m Länge)
  • Fahrtbereich 2 - Küstenfahrt (20 sm)
  • Fahrtbereich 3 - küstennahe Fahrt (200 sm)
  • Fahrtbereich 4 - weltweite Fahrt

Details zur Ausstellung von ICs sowie benötigte Unterlagen finden sie hier.

Muster

Vorderseite

Rückseite

Prüfungsorganisationen

Folgende Organisationen verfügen über eine durch Feststellungsbescheid des ehemaligen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT, heute Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - BMK) lt. § 15 Abs. 1 Seeschifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) ausgestellte Genehmigung, aufgrund welcher ihre Befähigungsausweise als Basis für die Ausstellung eines internationalen Zertifikats gelten:

Auf den privaten Befähigungsausweisen muss sich ein Vermerk mit folgendem Mindestinhalt befinden:

„Die genehmigte Prüfungsordnung (GZ. BMVIT-555.9xx/00xx-IV/W1/20xx) wurde eingehalten.“ (x für individuell-konkrete Zahl)
oder
„Die JachtPrO wurde eingehalten.“ (Gilt für Befähigungsausweise die zwischen 26.6.2015 und 07.05.2020 / 31.12.2020 ausgestellt wurden)
oder
"Die JachtVO wurde eingehalten." (Gilt für Befähigungsausweise die ab dem 08.05.2020 / 01.01.2021 ausgestellt wurden).

Enthält Ihr Befähigungsausweis keinen derartigen Vermerk, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsorganisation, die ihn ausgestellt hat.