Mit gegenständlicher Fragenbeantwortung werden Fragen beantwortet, welche seit Veröffentlichung bis zum 09.06.2023 gestellt wurden. Sollte eine gestellte Frage durch untenstehende Fragenbeantwortung nicht beantwortet worden sein, wurde diese Frage nicht dem Punkt 15. der Ausschreibungsunterlage „Fragen“ entsprechend gestellt (fristgerecht, anonym, ausschließlich über die viadonau-Website).
 

  • Gibt es die Möglichkeit am genannten Ort eine Verabredung mit einem Zuständigen zu vereinbaren?

Wir verweisen auf Punkt 14. der Ausschreibungsunterlage, wonach eine Besichtigung des Superädifikates mit den Verkäufern zu vereinbaren ist. Die Kontaktdaten der Verkäufer finden Sie unter Punkt 2. der Ausschreibungsunterlage.

  • Unter Punkt 12 ist angegeben, dass bei Neugründung einer Gesellschaft die Bewerber mit dem Privatvermögen haften. Was ist mit Neugründung gemeint? Gilt die persönliche Haftung auch für Gesellschaften die z. B. vor dem Abgabetermin oder vor dem Zuschlag errichtet wurden?

Gemäß Punkt 12 der Ausschreibungsunterlage haftet eine „erst zu gründende Gesellschaft“, die sich am Verfahren beteiligt, mit den an ihr beteiligten natürlichen Personen solidarisch für die zu übernehmenden vertraglichen Verpflichtungen. Eine „erst zu gründende Gesellschaft“ im Sinne des Ausschreibungstextes liegt dann vor, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt des Abgabetermins (07.07.2023) noch nicht in das Firmenbuch eingetragen war. Auf eine bereits im Zeitpunkt des Abgabetermins (07.07.2023) ins Firmenbuch eingetragene, somit gegründete Gesellschaft findet die Bestimmung betreffend solidarische Haftung keine Anwendung.