Die Einreichung von Anträgen ist wieder von 22. Januar bis 15. März 2024 möglich

Verkehr gilt als einer der Hauptverursacher von negativen Umweltauswirkungen. Diese betreffen insbesondere die Emission lokaler Luftschadstoffe und globaler Treibhausgase, Lärm sowie den Flächenverbrauch durch die benötigte Infrastruktur. In all diesen Bereichen hat das Binnenschiff Systemvorteile bzw. sollen diese durch das vorliegende Programm verstärkt werden. Das Binnenschiff ist durch eine sehr hohe Massenleistungsfähigkeit, Energieeffizienz, Sicherheit, geringe Lärmbelastung und niedrige Infrastrukturkosten charakterisiert. Die Binnenschifffahrt kann die, von ihr verursachten, externen Kosten durch Investitionen in nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen weiter senken. Sie kann aber auch einen Beitrag zur Senkung der externen Kosten des Verkehrssystems im Allgemeinen und zur Entlastung der Straßen- und Schieneninfrastruktur durch Verkehrsverlagerung leisten. Um dies zu erreichen soll das vorliegende Förderprogramm durch Effizienzsteigerungen und Adaptionen der Flotte die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt steigern, wodurch Verlagerungen erzielt werden sollen.

Das BMK will mit der Förderung einen attraktiven finanziellen Anreiz zur nachhaltigen Modernisierung der Binnenschifffahrt als Beitrag zur Erreichung der österreichischen Umweltziele und Stärkung der österreichischen Wirtschaft setzen.

Durch die Förderung sollen gezielte Anreize für Investitionen in emissionsmindernde Technologien und Maßnahmen in der Güter- und Personenschifffahrt gesetzt werden, die über geltende klima- und umweltschutzspezifische Unionsnormen hinausgehen. Die Förderung von energieeffizienten Technologien und Maßnahmen stellen einen weiteren Schwerpunkt der Richtlinie dar. Zusätzlich können auch Maßnahmen zur Verlagerung von Gütern auf die Wasserstraße gefördert werden.

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und zur Reduzierung von CO2 und Luftschadstoffemissionen von Binnenschiffen sowie Adaptionen zur Transportverlagerung auf das Binnenschiff. Details sind der Sonderrichtlinie zur Förderung einer klima- und umweltfreundlichen Schifffahrt zu entnehmen.

Das Förderprogramm läuft von 01.06.2022 bis 31.12.2026 und wird in Form von Calls abgewickelt. Pro Jahr sind zwei Calls vorgesehen. Einreichungen sind grundsätzlich möglich im Zeitraum Mitte Januar bis Mitte März sowie im September der Jahre 2024, 2025 und 2026. Die exakten Einreichfristen werden rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben.

Anträge sowie sämtliche Beilagen sind in Deutscher Sprache zu verfassen und bei viadonau in digitaler Form oder per Post einzureichen. Das Antragsformular ist im download-Bereich zu finden. 

Für sämtliche Fragen rund um das Förderprogramm steht viadonau gerne zur Verfügung.

Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH.

Das Förderprogramm ist Teil des Maßnahmenbündels zum Mobilitätsmasterplan 2030 auf dem Weg zum klimaneutralen Verkehr bis 2040 und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Arbeitspaketes 9. Umrüstung auf klimaneutrale/klimafreundliche Kraftstoffe und Antriebsformen in der Donauschifffahrt unterstützen des Aktionsprogramms Donau 2030 des BMK.