Liegestellen ermöglichen Wasserfahrzeugen ein Verweilen außerhalb der Fahrrinne und stellen somit ein wichtiges Infrastrukturelement einer Wasserstraße dar.

Es gibt dabei Liegestellen, die allgemeinen Nutzungszwecken (z.B. Einhaltung von Ruhezeiten) dienen als auch Liegestellen, welche nur in speziellen Fällen (z.B. im Havariefall) aufgesucht werden dürfen. Außerdem existieren Liegestellen, die nur speziellen Wasserfahrzeugen zur Verfügung stehen, wie z.B. Kleinfahrzeugen oder Behördenschiffen. Man unterscheidet zudem zwischen privaten und öffentlichen Liegestellen. Die Nutzungsbedingungen einer Liegestelle sind ausgeschildert.

Liste öffentlicher Liegestellen für die Großschifffahrt an der österreichischen Donau

Die Liste öffentlicher Liegestellen für die Großschifffahrt an der österreichischen Donau enthält als kompakte Übersicht in tabellarischer Form die öffentlichen Bundesländen, welcher der Großschifffahrt zu den üblichen, verkehrsbedingten Nutzungszwecken (z.B. Einhaltung von Ruhezeiten, Personalwechsel, Landgänge etc.) zur Verfügung stehen. Liegestellen für Kleinfahrzeuge (z.B. Sportboote, Behördenfahrzeuge) sowie Länden, die für spezielle Zwecke eingerichtet wurden (Warteländen, Havarie- und Hochwasserabstellplätze sowie Grenzkontrollländen) sind nicht enthalten.