In Wahrnehmung der Aufgaben der Bundes-Wasserstraßenverwaltung gemäß § 10 Abs. 1 Wasserstraßengesetz (WaStG) kümmert sich viadonau hinsichtlich des Betriebes zu Land unter anderem um

  • die Errichtung und Instandhaltung von Bundeshäfen und Bundesländen,
  • die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Treppelwegen sowie
  • die Verwaltung der wasserstraßenrelevanten Grundstücke.